Hier können Sie Ihre Reiseversicherungen online abschliessen:
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Sie verreisen mehrmals im Jahr? Dann lohnt sich ein Jahresreiseschutz!
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- Die Reiserücktrittsversicherung sichert das Risiko der Stornierung der Reise ab und gilt sogar bei Unfall oder Krankheit von Angehörigen, die nicht mitfahren.
- Auch wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (mind. zwei Stunden) Ihren Flieger verpassen, ersetzen wir Ihnen die entstandenen Mehrkosten der verspäteten Hinreise, und zwar bis zu 1.500 Euro.
- Mitreisende versicherte Personen sowie Angehörige zu Hause sind im Reiseschutz der ERV mit eingeschlossen, sofern sie nicht selbst versichert sind.
- Der medizinische Beratungsservice steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie vor Ihrer Reise plötzlich krank werden und nicht wissen ob Sie stornieren sollen. Dort rät Ihnen ein unabhängiger Reisemediziner, ob Sie wirklich unverzüglich stornieren müssen oder getrost den Reisebeginn abwarten und im besten Fall doch noch reisen können. Ihre zweite Chance für den Urlaub. Das Risiko der steigenden Stornokosten übernimmt in diesem Falle die ERV.
- Mit der Reisekrankenversicherung wird der Rücktransport nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit, sondern sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist vorgenommen und die Kosten übernommen. Das bedeutet, dass auch Ihr Wunsch, nach Hause zu kommen, berücksichtigt wird.
- Krankenhäuser im Ausland fordern meistens einen Vorschuss oder die kompletten Kosten in bar. Unser 24-Stunden-Notfall-Zentrale organisiert Hilfsmaßnahmen weltweit: Mehrere Ärzte und Mitarbeiter, die 25 Sprachen sprechen, kümmern sich um eine medizinische Hilfe und die Suche nach dem für Sie geeigneten Krankenhaus und erteilen eine Kostenübernahmezusage.
- Mit der Reisegepäckversicherung können Sie, wenn Ihr Gepäck nicht am selben Tag wie Sie am Urlaubsort eintrifft, Ersatzkäufe bis zu 250 Euro tätigen.
- Mit der Reiseabbruchversicherung erstattet Ihnen die ERV die zusätzlichen Rückreisekosten sowie die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie die Reise vorzeitig aus versichertem Grund abbrechen müssen.
- Wenn Ihre Reisebegleitung erkrankt und die Reise deshalb nicht planmäßig beendet werden kann, übernimmt die ERV anteilig die Ihnen entstandenen Mehrkosten für die Unterkunft.
- Die ERV verfügt über ein weltweites Assistance-Netzwerk aus Ärzten, Krankenhäusern, Transportunternehmen und Korrespondenten, deshalb RundumSorglos-Schutz.
Dank einer Reiseversicherung können Sie also ruhig und entspannt verreisen und Ihren Urlaub inklusive Vorfreude voll und ganz genießen.